Sie möchten (wieder) in die evangelische Kirche eintreten?
Vereinbaren Sie direkt oder über das Gemeindebüro Ihrer Kirchengemeinde ein Gespräch mit Ihrem Pfarrer. Die Aufnahme geschieht dann im persönlichen Gespräch mit dem Ausfüllen eines entsprechenden Formulars. Die Aufnahme wird von uns ans Einwohnermeldeamt weitergeleitet.
Sie erreichen uns wie folgt:
Per E-Mail an Ev.Hochwaldkirche@ekir.de
Oder telefonisch über das Gemeindeamt, Telefon 2343.
Weitere Fragen und Antworten zum Kircheneintritt:
Kircheneintritt: Diese Dokumente benötigen Sie
Wenn Sie in die Kirche eintreten möchten, gestalten wir den Eintritt für Sie so einfach wie möglich. Wichtig ist, dass Sie sich für den Kircheneintritt persönlich ausweisen können und hierfür Ihre Ausweispapiere mitbringen.
Wenn Sie einst aus der Kirche ausgetreten sind und wieder in die Kirche eintreten möchten, bringen Sie für den Wiedereintritt in die Kirche auch die Taufurkunde oder Bescheinigung über Taufdatum und -ort sowie die Austrittsbescheinigung vom Amtsgericht mit.
Bei einem Wiedereintritt müssen Sie sich nicht erneut taufen lassen, da die Taufe immer gültig ist.
Falls Sie noch nicht getauft sind, werden wir alle Fragen, die mit der Taufe zu tun haben, mit Ihnen besprechen.
Kann ich direkt die Konfession wechseln?
Nein. Wenn Sie aus einer anderen christlichen Konfession in die evangelische Kirche übertreten möchten, müssen Sie zunächst aus der anderen Konfession austreten.
Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden. Der Zuspruch eines persönlichen Segens im Gottesdienst oder im Anschluss daran ist möglich.
Was kostet ein Kircheneintritt?
Fürs Beten auch noch Geld bezahlen? Das ist zu kurz gedacht. Der Kirchenbeitrag in Form der Kirchensteuer kommt einer Vielzahl sozialer Projekte und Arbeiten für das Allgemeinwohl zu Gute. Von der Solidarität mit Arbeitslosen und Benachteiligten in der Gesellschaft über die Schwangerenberatung, Schuldnerberatung und Seniorenbetreuung bis hin zu Kindertagesstätten und Jugendfreizeiten sowie Musik- und Kulturangeboten – all das kostet Geld. Das soziale Engagement in den verschiedensten Bereichen gehört zu unserem Angebot für eine humanere, gerechtere und sozialere Gesellschaft. Und nicht zuletzt auch die Gottesdienste: für Kinder, für Familien, bei Taufen, bei Hochzeiten und bei Beerdigungen.
Der Kircheneintritt kostet nichts. Aber als Mitglied der Kirche werden Sie, sofern Sie Lohnsteuer oder Einkommensteuer zahlen, auch Kirchensteuer bezahlen, denn die Kirche kann nicht ohne finanzielle Mittel existieren. In NRW beträgt die Kirchensteuer zurzeit neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Durch die Koppelung an die Steuer nimmt die Kirche Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen. Wer zum Beispiel in der Ausbildung ist, arbeitslos oder Rentner und kein zu versteuerndes Einkommen hat, der zahlt auch keine Kirchensteuer.
Mit dem Kircheneintritt verbundene Rechte und Pflichten
Mit dem Kircheneintritt erhalten Sie bestimmte Rechte und Serviceleistungen, welche ausschließlich Kirchenmitgliedern vorbehalten sind. Gleichzeitig verpflichten Sie sich als Teil der Solidargemeinschaft dazu, die Kirche in Form der Kirchensteuer in ihren vielseitigen Tätigkeitsfeldern zu unterstützen.
Das bringt Ihnen der Kircheneintritt in die evangelische Kirche:
- Sie können am Abendmahl teilnehmen.
- Das Patenamt steht Ihnen offen.
- Sie haben Anspruch auf seelsorgliche Begleitung sowie auf die kirchlichen Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
- Die Teilnahme an Presbyteriumswahlen und Gemeindeversammlungen ist möglich.
- Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie die evangelische Kirche und leisten damit einen persönlichen Beitrag, unsere Gesellschaft sozialer, menschlicher und werteorientierter zu gestalten.
- Mit der Mitgliedschaft in der Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche in Deutschland und gehören zur weltweiten Gemeinschaft aller Christinnen und Christen.
